Auskunftsbegehren nach Datenschutzgesetz – Vorlage kostenlos (Schweiz)
Jede Firma und Organisation muss dir kostenlos Auskunft geben, welche Daten sie über dich bearbeitet, wofür, wie lange, woher sie stammen und wem sie bekanntgegeben werden (Art. 25 DSG). Die Antwort muss in der Regel innert 30 Tagen kommen. Kommt nichts, kannst du dich an den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) wenden oder klagen.
Kostenlos, ohne Anmeldung, nichts wird hochgeladen. Hilfe in 11 Sprachen, das Dokument bleibt auf Deutsch.
Vorlage ausfüllen →Beispiel (mit Musterdaten ausgefüllt)
Amira Hadžić
Langstrasse 12, 8004 Zürich
Tel. +41 79 123 45 67
[email protected]
Muster Versand GmbH
[email protected]
Zürich, 31.10.2026
Auskunftsbegehren gemäss Art. 25 Datenschutzgesetz (DSG)
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich ersuche Sie um Auskunft, ob Sie Personendaten über mich bearbeiten. Falls ja, bitte ich um folgende Informationen:
- die bearbeiteten Personendaten als solche,
- den Bearbeitungszweck,
- die Aufbewahrungsdauer bzw. die Kriterien dafür,
- die verfügbaren Angaben über die Herkunft der Daten,
- ob eine automatisierte Einzelentscheidung vorliegt und nach welcher Logik,
- die Empfängerinnen und Empfänger, denen Daten bekanntgegeben werden, und bei Bekanntgabe ins Ausland den Staat und die Garantien.
Zur Identifizierung: Amira Hadžić, Langstrasse 12, 8004 Zürich, [email protected].
Bitte antworten Sie innert 30 Tagen (Art. 18 DSV). Die Auskunft ist kostenlos.
Freundliche Grüsse
Amira Hadžić
Unterschrift
Erstellt mit Pflichtblatt (pflichtblatt.com). Dies ist eine Orientierungshilfe nach schweizerischem Recht und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität im Einzelfall.
So sieht das fertige Dokument aus. Im Formular ersetzt du die Musterdaten durch deine eigenen.
Häufige Fragen
Ist die Vorlage wirklich kostenlos?
Ja. Pflichtblatt ist kostenlos, ohne Werbung, ohne Anmeldung und ohne Tracking. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser, das PDF entsteht auf deinem Gerät.
Was bedeutet „Auskunftsrecht (Art. 25 DSG)“?
Du kannst kostenlos erfahren, welche Personendaten ein Unternehmen über dich bearbeitet, wozu, woher und an wen sie gehen. Die Antwort muss in der Regel binnen 30 Tagen kommen. Hinweise nimmt der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) entgegen.
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